Termin für die Untersuchung
Alle Unternehmer oder sonstige Inhaber von Trinkwassererwärmungsanlagen müssen ihre Trinkwasser-Installation an mehreren repräsentativen Probennahmestellen (Vor- und Rücklauf der Erwärmungsanlage, sowie an den entferntesten Stellen der Steigleitungen) auf Legionellen untersuchen lassen.
Untersuchungsintervall
Überschreiten die Ergebnisse der Erstuntersuchung den technischen Maßnahmenwert (100 Legionellen/100 ml) nicht, wird das Untersuchungsintervall danach auf drei Jahre festgesetzt.
Melde- und Handlungspflicht
Wird der technische Maßnahmenwert überschritten (100 Legionellen/100 ml), müssen Unternehmer oder sonstige Inhaber dieses unverzüglich dem Gesundheitsamt melden. Danach müssen notwendige Abhilfemaßnahmen sofort ohne weitere Aufforderung ergriffen werden. Der Gesetzgeber verlangt begleitend drei umfassende Nachuntersuchungen. Zusätzlich muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden.
Informationspflicht
Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen ihren Mietern aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung stellen und diese im Befundfall unverzüglich informieren.
Wer führt die Legionellenuntersuchung durch?
Trinkwasseruntersuchungen dürfen nur von akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Das SWM Labor ist mit seinen hohen technischen Standards eines der wenigen Labore in München, die diese Voraussetzungen erfüllen. Es bietet einen Legionellen-Check an und unterstützt die Kunden bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.
Zum Flyer zum Legionellen-Check Plus (PDF, 276 KB)
Häufige Fragen zur Legionellen-Analytik (PDF, 40 KB)