Start Tarife & Angebote Wärme & Gas M/Erdgas Erdgas FAQs
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Informationen und Fragen für Gewerbekunden

Wissenswertes zu M/Erdgas für Gewerbekunden

Fakten zum Erdgaspreis

Zusammensetzung Erdgaspreis

Ihr Erdgaspreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen:

Steuern und staatliche Abgaben
Steuern und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 22 Prozent des Erdgaspreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.

Netzentgelte
Die Netzentgelte werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 16 Prozent des Erdgaspreises. Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de.

Erdgasbeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 62 Prozent des Erdgaspreises entfallen auf den Erdgaseinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.

 

* Quelle der Prozentwerte für ein Mehrfamilienhaus in Deutschland: www.bdew.de, BDEW-Gaspreisanalyse Januar 2024, Seite 17

Durchblick bei den Umlagen, Abgaben und Steuern für Erdgas

Wir stehen für Klarheit und Transparenz beim Erdgaspreis. Daher haben wir für Sie alle staatlichen Umlagen und Steuern hier erklärt:

Speicherumlage
Mit der Speicherumlage werden auf der Grundlage von § 35e EnWG die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen, die diesem im Zusammenhang mit seinen Aufgaben zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, umgelegt. Die Höhe der Speicherumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen (THE Trading Hub Europe) veröffentlicht.

Bilanzierungsumlage
Diese wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet erhoben. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen (THE Trading Hub Europe) veröffentlicht.

Energiesteuer
Die Energiesteuer (auch „Erdgassteuer“) wird auf die Nutzung von Erdgas erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.

Konzessionsabgabe
Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Größe der Gemeinde.

CO2-Preis
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets beschlossen. 2021 begann die CO2-Bepreisung mit 25 Euro je Tonne CO2, wobei dieser Preis jährlich erhöht wird.

Referenzbörsenpreise für unsere Produkte mit EEX-Gleitung

Die Verwendung der Börsenpreise (EEX-Werte) ist in unseren Erdgasprodukten mit Gleitung definiert und vertraglich fixiert. Unter folgendem Link können Sie die zur Preisbestimmung notwendigen Referenznotierungen einsehen: 

EEX Marktdaten

In besten Händen: Auszeichnungen für die SWM

Ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, faire Vertragsbedingungen und ausgezeichneten Service: Das bieten wir unseren Kunden. Dass sie bei uns in den besten Händen sind, bestätigen regelmäßig unabhängige Untersuchungen.

Zu unseren Auszeichnungen

Informationen zur Grundversorgung

Rechnerisches Einsparpotential von Gebäuden bei Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius

Wie Sie mit nur 1 Grad Raumtemperatursenkung Kosten und Energie sparen können, sehen Sie in unseren Beileger. Damit kommt die SWM der Informationspflicht gemäß § 9 EnSikuMaV nach.

Versorgungsgebiet Landeshauptstadt München

Versorgungsgebiet Region München

Versorgungsgebiet Stadt Olching

Versorgung der Region mit M-Erdgas

Folgende Gemeinden in der Region werden von den SWM versorgt:

Aschheim-Dornach, Baierbrunn, Baldham, Brunnthal, Eching, Eichenau, Feldkirchen (mit Ortsteil Weißenfeld), Garching, Gauting, Gräfelfing, Grasbrunn, Gröbenzell, Grünwald (mit Ortsteil Oberdill), Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Karlsfeld, Kirchheim, Krailling (mit Ortsteil Pentenried), Neubaldham, Neubiberg, Neuried, Oberhaching (mit Ortsteil Jettenhausen), Oberpframmern, Oberschleißheim, Ottobrunn (mit Ortsteil Riemerling), Parsdorf (mit Ortsteil Hergolding), Planegg, Pliening, Poing, Puchheim, Pullach i. Isartal (mit Ortsteil Großhesselohe), Putzbrunn, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten (mit Ortsteilen Purfing und Neufarn a. d. B12), Zorneding

Marktgebiet

Das Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG liegt im Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE).

Informationen zur M-Erdgas Rechnung

Erläuterung der Rechnung

Weitere Informationen zu Ihrer Erdgasrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung.

FAQs zu unseren Erdgastarifen

Wie kann ich meinen Erdgastarif wechseln?

Klicken Sie einfach auf den folgenden Link. Legen Sie sich am besten Ihre letzte Jahresrechnung bereit: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie für den Wechsel benötigen.

Jetzt M-Erdgas Tarif berechnen

Kann ich die Tarife auch telefonisch oder schriftlich bestellen?

Sie können unsere Tarife auch telefonisch oder schriftlich abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Kundenservice:

Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

E-Mail: privatkunden@swm.de

Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München

Ihre Jahresrechnung und weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.

Muss ich bei meinem Wechsel den Zähler ablesen?

Nein. Der Zählerstand wird automatisch errechnet. Sie können jedoch jederzeit über unseren Online-Service Meine SWM den Zählerstand zum Tag des Tarifwechsels eingeben.

Zu Meine SWM

Ändern sich meine Abschlagszahlungen bei einem Tarifwechsel?

Ihre Abschlagszahlungen bleiben bei einem Tarifwechsel gleich. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlungen ändern wollen, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung.

Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

E-Mail: privatkunden@swm.de

Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München

Oder passen Sie Ihre Abschläge über unser Online-Serviceportal Meine SWM ganz einfach und schnell selbst an.

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Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich mit M-Erdgas versorgt werde?

Innerhalb des Netzgebiets der SWM können wir Sie ab dem nächsten Tag nach Vertragsschluss mit M-Erdgas versorgen.

Außerhalb des Netzgebiets informieren wir Sie über den Lieferbeginn rund drei Wochen nach Auftragseingang, sodass Sie M-Erdgas meist zu Beginn des übernächsten Monats beziehen können.

Wenn Sie bei Ihrem Vorlieferanten noch vertraglich gebunden sind, kann der Wechsel auch länger dauern.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei M-Erdgas?

Der Vertrag für M-Erdgas Flex und M-Ökogas Flex wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt einen Monat. Der Vertrag kann monatlich mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Der Vertrag für M-Erdgas Fix und M-Ökogas Fix hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Für den Beginn der Erstlaufzeit von 12 Monaten ist das Datum des Lieferbeginns maßgeblich. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie oder die SWM nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Der Lieferbeginn erfolgt spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Vertrags.

Gibt es eine Preisgarantie?

Einige Erdgastarife bieten wir mit Preisgarantie an. Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).

Die Anmeldung im Internet wurde unterbrochen. Was soll ich tun?

Geben Sie Ihre Daten einfach noch einmal ein. Ihre Änderung wird in jedem Fall nur einmal im System erfasst. Sollte es mehrfach nicht funktionieren, rufen Sie bitte bei unserem Kundenservice an: Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

Woher kommt M-Erdgas?

 

Die Erdgasreserven erweitern sich ständig durch neue Funde und Fördertechniken und reichen weit ins 21. Jahrhundert hinein. Die Stadtwerke München sind Teil des europäischen Verbundnetzes, das Erdgas von den verschiedenen Förderstellen bis zu Ihnen nach Hause transportiert.

Was muss ich zum sicheren Umgang mit Erdgas beachten?

Drei „goldene Regeln" für den sicheren Umgang mit Erdgas

  • Prüfen Sie einmal im Jahr Ihre Erdgasgeräte und -leitungen bei einer Erdgas-Hausschau.
  • Lassen Sie Ihre Gasgeräte von Zeit zu Zeit von einer Fachkraft überprüfen, am besten schließen Sie einen Wartungsvertrag ab.
  • Wenden Sie sich bei Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen an eine Fachkraft.
  • Bei Gasgeruch sollten Sie die SWM Störungswache unter Tel: 0800 796 888 000 (kostenfrei innerhalb Deutschland) verständigen.

 

Sie haben weitere Fragen zu Erdgas oder benötigen Hilfe?
Rufen Sie unsere Erdgas-Spezialist*innen an.

Telefon: 089 2361 2030

Auszeichnungen