M-Fernwärme: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Sie möchten wissen, wie der Fernwärmepreis in München zustande kommt und welche Faktoren bei einer Preisanpassung eine Rolle spielen? Oder interessiert Sie, welchen Anteil die erneuerbaren Energien im Energiemix einnehmen? Hier finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fernwärme-Angebot der SWM:
Wieso werden das Versorgungsgebiet München Stadt, Martinsried und Unterföhring sowie das Versorgungsgebiet München Region Süd zum Versorgungsgebiet München Stadt, Martinsried, Unterföhring und Region Süd zum 01.10.2023 zusammengelegt?
Die SWM Versorgungs GmbH versorgt bislang Kund*innen in München Stadt, Martinsried und Unterföhring einerseits sowie in weiteren Gemeinden südlich von München (Ottobrunn, Neubiberg, Hohenbrunn (jeweils westlich der Bahnlinie), Taufkirchen, Brunnthal (nur Gewerbegebiet Brunnthal-Nord) und Unterhaching (Fl.Nr. 419/10 Gemarkung Unterhaching) („München Region Süd“)) andererseits mit Wärme zu unterschiedlichen Bedingungen.
Künftig werden wir die Wärmeversorgung in diesen Gemeinden auf Basis einheitlicher Bedingungen durchführen. Die Wärmeversorgung in diesen Gemeinden fassen wir daher in dem Wärmeversorgungsgebiet „München Stadt, Martinsried, Unterföhring und Region Süd“ zusammen.
Grund hierfür ist, dass wir anlässlich von Schäden am Verteilnetz für die Wärmeversorgung in den Gemeinden Ottobrunn, Neubiberg, Hohenbrunn (jeweils westlich der Bahnlinie), Taufkirchen, Brunnthal (nur Gewerbegebiet Brunnthal-Nord) und Unterhaching (Fl.Nr. 419/10 Gemarkung Unterhaching) diese zwischenzeitlich mit dem Verteilnetz in München verbunden haben. Mit der Verbindung einher geht, dass die Wärmeversorgung in den genannten Gemeinden nunmehr in maßgeblichem Umfang durch die in München befindlichen Wärmeerzeugungsanlagen erfolgt. Damit wollen wir die Wärmeversorgung weiterhin zuverlässig sicherstellen.
Wieso führen die SWM neue Ergänzende Bedingungen zum 01.10.2023 ein?
Die neuen Ergänzenden Bedingungen enthalten Preisänderungsklauseln, die inhaltlich den bisherigen Preisänderungsklauseln in den Gemeinden München Stadt, Martinsried und Unterföhring entsprechen. Für die Kund*innen in München Stadt, Martinsried und Unterföhring bleiben die Preisänderungsklauseln daher unverändert.
Für die Kund*innen in den übrigen Gemeinden gelten ab dem 01.10.2023 veränderte Preisänderungsklauseln. Die Fernwärmepreise, die sich zum 01.10.2023 aus den neuen Preisänderungsklauseln ergeben, sind niedriger als die Preise, die sich aus den Preisänderungsklauseln ergeben hätten, die für die Wärmeversorgung in München Region Süd bis zum 30.09.2023 gelten.
Zusätzlich wird in Ziffer 3.2 der neuen Ergänzenden Bedingungen eine redaktionelle Änderung vorgenommen, indem das Beispiel „Bodenfrost“ entfernt wurde. Außerdem verzichten die SWM künftig auf die Verrechnung der Kosten für die Stilllegung von Anschlüssen, weshalb Ziffer 3.4 entsprechend geändert wird.
Für Kund*innen in den Gemeinden, die zum bisherigen Versorgungsgebiet „München Region Süd“ gehören, entfällt außerdem im Zuge der Vereinheitlichung der Ergänzenden Bedingungen der in Ziffer 9.3 der bis zum 30.09.2023 für das Versorgungsgebiet „München Region Süd“ geltenden Ergänzenden Bedingungen (Messpreis) enthaltene letzte Satz, der ohnehin nur der Klarstellung diente. Inhaltliche Auswirkungen ergeben sich dadurch nicht.
Welche Faktoren beeinflussen die Preisanpassung?
Die Preisänderungsklauseln sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben so ausgestaltet, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme (Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) angemessen berücksichtigen.
Die in den Preisänderungsklauseln der SWM verwendeten Indizes orientieren sich an den Kosten der SWM für Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie an den derzeitigen Verhältnissen am Wärmemarkt in München, der noch wesentlich durch den Einsatz von Erdgas und Heizöl geprägt ist. Entsprechend der Veränderungen der verwendeten Indizes ändern sich somit auch die Fernwärmepreise. Damit wird der Marktentwicklung möglichst eng gefolgt. Sowohl sinkende Preise als auch steigende, wie man sie derzeit im Markt sieht, werden zeitnah widergespiegelt.
Eine Übersicht zu den verwendeten Indizes finden Sie hier.
Hinweis: Sowohl zum 01.07.2022 als auch zum 01.10.2022 haben die SWM einen deutlich niedrigeren Arbeitspreis in Rechnung gestellt, als sich aus der damals geltenden Preisformel ergeben hätte. Gleiches gilt für den Arbeitspreis zum 01.01.2023 und zum 01.04.2023. Wir werden auch in Zukunft die Höhe unserer Fernwärmepreise prüfen.
Wie werden die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Preisformeln sichergestellt?
Alle Details zu den Preisformeln sind in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen oder hier
Warum haben Börsenpreise Einfluss auf die Preisbestimmung?
Die Verwendung der Börsenpreise (EEX-Werte) ist in unseren Fernwärmepreisformeln definiert und vertraglich fixiert. Der Gaspreis wird sowohl zur Abbildung der Kostenentwicklung als auch zur Abbildung der Marktentwicklung verwendet: Zum einen bildet er die Kostenentwicklung des zur Fernwärmeerzeugung eingesetzten Energieträgers Erdgas ab, zum anderen den gasbefeuerten Teil der Entwicklung des Wärmemarktes in der Region München, der im Wesentlichen durch Heizöl und Erdgas geprägt ist. Unter folgendem Link können Sie alle zur Preisbestimmung notwendigen Börsenpreise einsehen:
EEX Marktdaten
Warum hat München einen anderen Fernwärmepreis als andere Fernwärmeversorger in Deutschland?
Jedes Unternehmen hat eigene Abnahme- und Erzeugungsstrukturen, die in den jeweiligen Preisänderungsklauseln abgebildet werden. Zudem unterscheiden sich die Preisänderungsregelungen, wie etwa durch die Anpassungszeitpunkte oder die Zeiträume, für die die Indizes bei Anwendung der Preisänderungsklausel berücksichtigt werden. Deshalb ist ein Vergleich mit anderen Fernwärmeunternehmen zu einem isolierten Zeitpunkt kaum aussagekräftig. Teilweise werden von Versorgern zudem für CO2-Kosten separate Preisbestandteile verwendet.
Letztlich ist davon auszugehen, dass die Verteuerung der Energie an den Rohstoffmärkten überall zu Preiserhöhungen für die Fernwärme führen wird: Bei einigen anderen Anbietern in Deutschland haben sich die hohen Energiepreise ebenfalls schon niedergeschlagen, viele andere werden nach und nach folgen.
Werden die Abschläge automatisch angepasst?
Ihre Abschlagszahlungen passen wir nicht an. Sobald Sie Ihre nächste Jahresrechnung erhalten, wird die Abschlagshöhe auf Grundlage der neuen Preise und unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuersenkung auf 7 % angepasst. Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei auch die Wärmepreisbremse.
Energiemix: Wie setzt sich Fernwärme zusammen?
Den Energiemix finden Sie hier.
Welche Auswirkung hat der Ausbau von Geothermie auf die Preisentwicklung der Fernwärme?
Der Ausbau der Geothermie reduziert zwar die Abhängigkeit von fossilen Energien, aber sie erfordert sehr hohe Investitionen. Zudem wird die Geothermie derzeit unzureichend gefördert. Perspektivisch kann der Ausbau der Geothermie allerdings zu einer Stabilisierung der Fernwärmepreise beitragen.
Welche Faktoren beeinflussen die Preisanpassung?
Eine Übersicht zu den verwendeten Indizes finden Sie hier.
Wie werden die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Preisformeln sichergestellt?
Alle Details zu den Preisformeln sind in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen oder hier
Warum hat das Versorgungsgebiet München Region Südost einen anderen Fernwärmepreis als andere Fernwärmeversorger in Deutschland?
Jedes Unternehmen hat eigene Abnahme- und Erzeugungsstrukturen, die in den jeweiligen Preisänderungsklauseln abgebildet werden. Zudem unterscheiden sich die Preisänderungsregelungen, wie etwa durch die Anpassungszeitpunkte oder die Zeiträume, für die die Indizes bei Anwendung der Preisänderungsklausel berücksichtigt werden. Deshalb ist ein Vergleich mit anderen Fernwärmeunternehmen zu einem isolierten Zeitpunkt kaum aussagekräftig. Teilweise werden von Versorgern zudem für CO2-Kosten separate Preisbestandteile verwendet.
Letztlich ist davon auszugehen, dass die Verteuerung der Energie an den Rohstoffmärkten überall zu Preiserhöhungen für die Fernwärme führen wird: Bei einigen anderen Anbietern in Deutschland haben sich die hohen Energiepreise ebenfalls schon niedergeschlagen, viele andere werden nach und nach folgen.
Werden die Abschläge automatisch angepasst?
Ihre Abschlagszahlungen passen wir nicht an. Sobald Sie Ihre nächste Jahresrechnung erhalten, wird die Abschlagshöhe auf Grundlage der neuen Preise und unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuersenkung auf 7 % angepasst. Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei auch die Wärmepreisbremse.
Energiemix: Wie setzt sich Fernwärme zusammen?
Den Energiemix finden Sie hier.
Wie liegt der Fernwärmepreis im Vergleich zu Erdgas?
Für das 1. Quartal 2023 ist der Fernwärmepreis günstiger als der Erdgaspreis der SWM Versorgungs GmbH.
Wir sind gerne für Sie da!
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