Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gemäß Energiedienstleistungsgesetz (§§ 8 ff. EDL-G)
Seit März 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz 2015 EDL-G alle Nicht-EU-definierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu einem ersten Energieaudit vor dem 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre einmal . Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Energieaudits oder Wiederholungsaudits.
Bitte berücksichtigen Sie, dass im Schnitt 4-6 Monate bis zur vollständigen Auditfertigstellung notwendig sind.
Mit dem Kontaktformular erreichen Sie unsere Energieaudit Experten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus bis heute über 1.000 Auditorstunden.
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