Auf uns kann man sich verlassen.

Compliance bei den SWM

Die Unternehmenskultur der Stadtwerke München ist geprägt von Partnerschaft, Verlässlichkeit und Verantwortung. Wir richten unser Handeln an hohen ethischen und rechtlichen Standards aus. Korrektes, verantwortungsbewusstes und integres Verhalten ist eine wesentliche Voraussetzung für unseren Unternehmenserfolg.

Um Compliance, d.h. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regelungen zu gewährleisten, haben wir ein umfassendes Compliance Management System eingerichtet. Unser Verhaltenskodex, unsere Grundsatzerklärung und unser Geschäftspartnerkodex enthalten verbindliche Regelungen, die unsere Mitarbeiter*innen dabei unterstützen, richtig zu handeln.

Verantwortung für München

Unsere Leistungen sind eine wesentliche Grundlage für das tägliche Leben der Menschen und den Erfolg der Unternehmen in München und der Region. Wir arbeiten an Lösungen für große Herausforderungen unserer Zeit und übernehmen Verantwortung für Menschen, Ressourcen und die Umwelt. Verantwortungsbewusstes und integres Verhalten sind wesentliche Voraussetzungen für unseren Unternehmenserfolg.

Dr. Florian Bieberbach
Vorsitzender der Geschäftsführung

Richtige Haltung, richtiges Handeln.

Nicht wegsehen, sondern hinsehen.

Hinweisgebersystem

Wir haben ein System für Hinweisgeber*innen installiert, das sowohl unsere Mitarbeiter*innen als auch Dritte nutzen können, um Rechts- und Regelverstöße zu melden.

Für Hinweise auf Rechtsverstöße, insbesondere Wirtschaftsstraftaten (z. B. Betrug, Korruption, Untreue) und Meldungen in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte (z. B. Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen, Kinder- oder Zwangsarbeit) oder Umweltschädigungen können Sie sich vertraulich - und auf Wunsch auch anonym - an eine*n der nachfolgenden Ansprechpartner*innen wenden.
 

Einzelheiten über den Ablauf:
Verfahrensordnung zum Hinweisverfahren

Dr. Marietje Rotheimer
Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte

Stabsstelle Konzernordnung
Compliance & Konzernrevision

Emmy-Noether-Straße 2
80287 München

  • + 49 89 2361-706240

Dr. Karl Sidhu, LL.M.
Rechtsanwalt und Ombudsmann der SWM


SvS RECHTSANWÄLTE

Widenmayerstr. 36
80538 München

  • +49 89 244 133 4 60
  • +49 89 244 133 4 68
  • +49 176 225 74 526
Daran messen wir uns.

Grundsätze unseres Handelns

Die SWM bekennen sich zu rechtmäßigem Verhalten und einer werteorientierten Unternehmensführung. Unser Verhaltenskodex und unsere Grundsatzerklärung für Menschenrechte geben verbindliche Regelungen vor.

Unser Verhaltenskodex

Die Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften und interner Compliance-Regeln ist für die SWM selbstverständlich. In unserem Verhaltenskodex sind verbindliche Regelungen für unsere Mitarbeiter*innen und Führungskräfte festgehalten.

Er enthält unter anderem Verhaltensgrundsätze sowie Regelungen im Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten.
 

Verhaltenskodex

Verantwortung für Menschen und Umwelt

Die Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie der Stadtwerke München GmbH, SWM Services GmbH und Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) beschreibt das Verfahren zur Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in unserer Lieferkette. Darüber hinaus enthält sie die konkreten Risiken und die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen der SWM an ihre Beschäftigten und Zulieferer.

Grundsatzerklärung


Menschenrechtsbeauftragte der SWM:
Dr. Marietje Rotheimer

  • + 49 89 2361-6240
  • + 49 89 2361-706240

Menschenrechte und Umweltschutz

Die Stadtwerke München achten die Menschenrechte und die Standards zum Umweltschutz. Dies gilt für unser eigenes Verhalten als auch für Vertragsbeziehungen und Handlungen mit und gegenüber unseren Geschäftspartnern.

Dr. Marietje Rotheimer
Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte

Erfahren Sie mehr über unsere Verhaltensgrundsätze:

Wir treffen Entscheidungen mit der erforderlichen Sorgfalt.

Entscheidungen im Unternehmen sind mit der erforderlichen Sorgfalt zu treffen. Dies bedeutet, dass Entscheidungen angemessen vorzubereiten und dabei alle relevanten Entscheidungsalternativen mit ihren Auswirkungen einzubeziehen sind. Entscheidungen müssen sich am Wohl der SWM ausrichten und frei von sachfremden Einflüssen und Sonderinteressen sein.

Zur Vorbereitung von Entscheidungen sind alle erforderlichen Informationen zu den relevanten Gesichtspunkten einzuholen, die relevanten internen Fachbereiche oder Ansprechpartner*innen angemessen ein zubinden und ihre fachliche Stellungnahmen zu berücksichtigen.

Wir handeln im Interesse und zum Wohl der SWM.

Das Handeln der Mitarbeiter*innen richtet sich an dem Interesse und dem Wohl der SWM aus. Die Interessen der SWM sind vorrangig vor den Interessen einzelner Unternehmen, Unternehmensbereiche oder Organisationseinheiten. Eine Besserstellung einzelner Bereiche zu Lasten anderer Bereiche ist nur zulässig, wenn dies für die SWM insgesamt vorteilhaft ist. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen, die sich auf andere Organisationseinheiten auswirken, sind auch die entsprechenden Folgekosten für die anderen Organisationseinheiten mit anzusetzen.

Zudem sind wir der Eigentümerin, der Landeshauptstadt München, verpflichtet. Wir achten und respektieren die demokratischen und kommunalen Entscheidungen und Entscheidungsprozesse. Wir berücksichtigen die Interessen der Landeshauptstadt München.

Wir vermeiden Interessenkonflikte.

Die privaten Interessen der Mitarbeiter*innen und die Interessen des Unternehmens sind voneinander zu trennen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Interessenkonflikte entstehen dann, wenn Mitarbeiter*innen zum Nachteil der Interessen der SWM eigene Aktivitäten oder persönliche Interessen verfolgen.

Mitarbeiter*innen haben jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer betrieblichen Aufgaben bestehen könnte, ihrer disziplinarischen Führungskraft schriftlich anzuzeigen. Interessenkonflikte können nicht nur entstehen, wenn eigene persönliche Interessen betroffen sind. Auch die Interessen Angehöriger oder sonstiger nahestehender Personen sind einzubeziehen.

Davon unberührt bleiben die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Geltendmachung der sich aus dem Gesetz, aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergebenden Rechte der Arbeitnehmer*innen. Die nachfolgenden Regelungen sind dabei besonders zu beachten.

Wir halten uns an die Verschwiegenheitspflicht.

Die Mitarbeiter*innen sind zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegenheiten der SWM sowie bei allen vertraulichen Informationen von oder über Geschäftspartner und Kund*innen der SWM verpflichtet. Vertraulich sind alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder von denen anzunehmen ist, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und auch nicht bekannt gemacht werden sollen, zum Beispiel, weil sie für Wettbewerber oder potentielle Lieferanten von Nutzen sein und bei ihrer Offenlegung den SWM schaden könnten.

Nur ausdrücklich hierzu autorisierte Personen sind befugt, Informationen, die die SWM oder ihre Geschäftspartner betreffen, an die Öffentlichkeit oder an Dritte weiterzugeben. Im Zweifel sind interne Informationen gegenüber Dritten immer vertraulich zu behandeln. Näheres regelt die Durchführungsrichtlinie DR01 des Handbuchs für Datenschutz und Informationssicherheit.

Wir handeln bei Spenden und Sponsoring transparent und nachvollziehbar.

Die SWM engagieren sich in begrenztem Umfang auch durch Sponsorentätigkeit oder die Vergabe von Spenden. Hierbei sind die folgenden Grundsätze zu beachten:

Die Vergabe einer Spende muss transparent sein und dokumentiert werden. Spenden dürfen ausschließlich auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt werden. Sie dürfen nur an Institutionen zur Förderung von Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur sowie für soziale oder andere als förderwürdig anerkannte Zwecke vergeben werden. Spenden an politische Parteien sind nicht zulässig.

Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung und setzt ein durch Verantwortung, Angemessenheit und Transparenz geprägtes Handeln voraus. Sponsoringaktivitäten dürfen nur für einen seriösen geschäftlichen Zweck erfolgen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu der vom Sponsoringnehmer gewährten Gegenleistung stehen und in einem schriftlichen Vertrag niedergelegt werden. Durch ein Sponsoring darf nicht der Anschein einer unzulässigen Beeinflussung des Sponsoringnehmers in Bezug auf Verhandlungen oder Entscheidungen entstehen.

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, wenn dies zulässig ist.

Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Darüber hinaus müssen personenbezogene Daten sicher aufbewahrt werden und dürfen nur unter Anwendung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen übertragen werden. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein. Ihre Rechte sind zu wahren.

Wir dulden keine Korruption oder andere unlautere Geschäftspraktiken.

Die SWM dulden keine Korruption oder andere unlautere Geschäftspraktiken. Verboten und strafbar ist sowohl die Gewährung als auch die Annahme von Zuwendungen zur Beeinflussung von Entscheidungen. Im Umgang mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern sowie staatlichen Stellen dürfen Mitarbeiter*innen Zuwendungen nur dann annehmen oder gewähren, wenn ausgeschlossen ist, dass hierdurch der Eindruck einer Beeinflussung von Entscheidungen entstehen kann. Näheres regelt die Richtlinie über den Umgang mit Zuwendungen.

Wir verhalten uns im Wettbewerb fair und beachten die geltenden Gesetze.

Die SWM verhalten sich im Wettbewerb fair und beachten die geltenden Gesetze. Ein Verstoß kann zu schweren Strafen für die SWM und die handelnden Personen führen. Gegen Unternehmen können hohe Bußgelder verhängt werden. Darüber hinaus können im Rahmen zivilrechtlicher Klagen hohe Schadensersatzzahlungen festgesetzt werden.

Alle Geschäfte werden in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Kartellgesetzen geführt. Unzulässig sind vor allem ausdrückliche oder stillschweigende, formale oder informelle Absprachen, Vereinbarungen, Abstimmungen oder ein Informationsaustausch mit Wettbewerbern über wettbewerbsrelevante Informationen wie z. B. Preise, Preiskalkulation, Preisbestandteile und andere Konditionen, Markt-, Kundenoder Gebietsaufteilungen, Aufträge und Auftragseingang, Kapazitäten, Erzeugungsmengen und -quoten, zukünftiges Marktverhalten.

Kartellrechtliche Bestimmungen, die sich mit weiteren wettbewerbsbeschränkenden Handlungen und Verhaltensweisen befassen, beispielsweise vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen oder dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, sind sehr komplex. Daher ist stets im Voraus die Rechtsabteilung zu Rate zu ziehen, wenn eine Vereinbarung möglicherweise eine Wettbewerbsbeschränkung in irgendeiner Form beinhaltet.

Wir nutzen die Einrichtungen und das Eigentum der SWM nur für betriebliche Zwecke.

Betriebliche Einrichtungen und Eigentum der SWM, z. B. Fahrzeuge, Werkzeuge, Ersatzteile, Büromaterial, Dokumente, Computer, Drucker, Kopierer und Datenträger, dürfen nur für betriebliche Zwecke genutzt werden und nicht aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt werden, wenn hierzu in SWM internen Vorschriften nicht etwas anderes festgelegt worden ist. Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, das Eigentum der SWM vor Verlust, Diebstahl und Missbrauch zu schützen.

Wir nehmen unsere Verantwortung für regelkonformes Verhalten wahr.

Jede*r Mitarbeiter*in ist persönlich dafür verantwortlich, im eigenen Verantwortungsbereich Recht und Gesetz einzuhalten. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich des eigenen Verhaltens oder des Verhaltens anderer ist kompetenter Rat einzuholen.

Jede Führungskraft ist Vorbild und hat ihr Handeln in besonderem Maße an den Verhaltensgrundsätzen auszurichten. Durch regelmäßige Information und Aufklärung über die für den Arbeitsbereich relevanten Pflichten und Befugnisse fördert die Führungskraft das regelkonforme Verhalten ihrer Mitarbeiter*innen.

Im Rahmen ihrer Führungsaufgabe beugen Führungskräfte nicht akzeptablem Verhalten vor. Sie tragen dafür Verantwortung, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Regelverstöße geschehen, die durch angemessene Organisation und Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Bei Verstößen ergreifen sie die im Einzelfall gebotenen Maßnahmen.

Wir halten uns an Recht und Gesetz.

In allen Bereichen ihres unternehmerischen Handelns gelten für die SWM und ihre Mitarbeiter*innen Gesetze, Verordnungen und vergleichbare Vorschriften sowie interne Regelungen. Die SWM bekennen sich uneingeschränkt zu rechtmäßigem Verhalten. Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, alle in ihrem Arbeitsumfeld anwendbaren Gesetze sowie externe und interne Vorschriften zu beachten.

Faire und korrekte Zusammenarbeit

Informationen für Geschäftspartner

Die SWM bekennen sich uneingeschränkt zu rechtmäßigem Verhalten und einer werteorientierten Unternehmensführung für alle Vertragsbeziehungen und Handlungen mit und gegenüber ihren Geschäftspartnern.

Unser Geschäftspartnerkodex

Im Geschäftspartnerkodex definieren die SWM die wichtigsten Grundsätze für ein rechtlich-korrektes, verantwortungsbewusstes und integres Handeln, die wir bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern voraussetzen.

Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere die Achtung der Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine ökologische Verantwortung und die Vermeidung von Korruption. Die Grundsätze des Kodex sind die wesentliche Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
 

Geschäftspartnerkodex

Due-Diligence-Prüfung

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie:

  • ihre Geschäftstätigkeiten integer und verantwortungsbewusst ausüben und alle anwendbaren Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Straf-, Antikorruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell-, Geldwäsche- und Umweltrecht sowie Menschenrechte befolgen,
  • entsprechende Vorkehrungen zur Einhaltung der in diesem Kodex festgehaltenen Grundsätze treffen und
  • sich darum bemühen und darauf hinwirken, dass diese Grundsätze auch von ihren eigenen Geschäftspartnern, insbesondere Dritten, die von ihnen zur Vertragserfüllung mit den SWM eingesetzt werden, eingehalten werden.

 

 

Auszeichnungen