Qualitätssicherung aus einer Hand

SWM Labor

Das SWM Labor führt Trinkwasser-, Badewasser- und Legionellenuntersuchungen sowie die chemische Überwachung der Wässer in Anlagen und Fernwärmenetzen durch. Qualifiziertes erfahrenes Personal und die leistungsfähige Infrastruktur des SWM Labors sichern eine professionelle Überwachung.

Zuverlässig, schnell und nah: Das Labor der Stadtwerke München bietet eine Fülle an Dienstleistungen für Kommunen und Unternehmen gleichermaßen an. Ob Anlage oder Immobilienprojekt, Trink- oder Badewasser: Unser akkreditiertes Labor beprobt, führt Labor-Analysen durch und bewertet die Ergebnisse.

Wir bieten folgende Untersuchungen an:

Trinkwasseruntersuchungen

Die gesetzliche Grundlage für alle nachfolgend aufgeführten Trinkwasseruntersuchungen stellt die Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001, Neufassung v. 07.08.2012) dar. Der genaue Untersuchungsumfang ist immer mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt bzw. Landratsamt abzustimmen.

Bei den Trinkwasseruntersuchungen wird unterschieden zwischen routinemäßigen und periodischen Untersuchungen.

Routinemäßige Untersuchungen: z. B.

Mikrobiologische Parameter: Koloniezahl 22 °C, Koloniezahl 36 °C, Escherichia Coli, Coliforme Keime

Chemische Parameter: Ammonium, Nitrat, Oxidierbarkeit

Vor-Ort-Parameter: Geschmack, Geruch, Aussehen (Färbung, Trübung), pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Temperatur

Sonderbestimmungen:

  • Nitrit: Erforderlich bei Wasserversorgungsanlagen mit weniger als 1.000 m3 pro Jahr Wasserabgabe
  • Aluminium, Eisen: Erforderlich bei Verwendung von Eisen- oder Aluminiumsalzen als Flockungsmittel
  • Clostridium perfringens: Erforderlich, wenn das Wasser aus Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird
  • Pseudomonas aeruginosa: Erforderlich bei Wasser, das zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behältnisse zum Zwecke der Abgabe bestimmt ist

Periodische Untersuchungen: z. B.

Mikrobiologische Parameter (TrinkwV 2001, Anlage 1):
Escherichia coli (E. coli), Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C, Coliforme Bakterien

Chemische Parameter (TrinkwV 2001, Anlagen 2 bis 3):
Nach § 14 Absatz 1 Nr. 1-5 der TrinkwV 2001 sind aufgrund Ihres Wasserverbrauchs jährliche Untersuchungen zur Bestimmung der Säurekapazität sowie des Gehalts an Calcium, Magnesium und Kalium durchführen zu lassen.

Folgende 14 chemische Parameter sind zu untersuchen, wenn sich deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht (TrinkwV 2001 Anlage 2 Teil I):

Acrylamid, Benzol, Bor, Bromat, Chrom, Cyanid, 1,2-Dichlorethan, Fluorid, Nitrat, Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, Quecksilber, Selen, Summe Tetrachlorethen und Trichlorethen

Folgende 12 chemische Parameter sind zu untersuchen, wenn deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann (TrinkwV 2001, Anlage 2, Teil II):
Antimon, Arsen, Benzo-(a)-pyren, Blei, Cadmium, Epichlorhydrin, Kupfer, Nickel, Nitrit, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Trihalogenmethane, Vinylchlorid

Die Grenzwerte der folgenden 20 Indikatorparameter sind einzuhalten (TrinkwV 2001 Anlage 3):

Aluminium, Ammonium, Chlorid, Clostridium perfringens (einschließlich Sporen), Eisen, Färbung, Geruchsschwellenwert, Geschmack, Koloniezahlen bei 20 °C und bei 36 °C, elektrische Leitfähigkeit, Mangan, Natrium, organisch gebundener Kohlenstoff (TOC), Oxidierbarkeit, Sulfat, Trübung, Wasserstoffionen-Konzentration, Tritium und Gesamtrichtdosis

Zusätzlich können wir Ihnen folgende Untersuchungen anbieten:

  • Volluntersuchung nach EÜV (alle 5 Jahre): Färbung (visuell), Trübung, Bodensatz, Geruch (qualitativ), Temperatur, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Sauerstoff, Säurekapazität pH4.3, Basekapazität pH8.2, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Mangan, Eisen, Aluminium, Arsen, Ammonium, Chlorid, Nitrat, Sulfat, Nitrit, ortho-Phosphat, Kieselsäure (als SiO2), DOC, Färbung (436 nm), SAK (254 nm)
  • Kurzuntersuchung nach EÜV (jährlich): Färbung (visuell), Trübung, Bodensatz, Geruch (qualitativ), Temperatur, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Sauerstoff, Säurekapazität pH4.3, Basekapazität pH8.2, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Chlorid, Nitrat, Sulfat, DOC
  • Trinkwasseruntersuchung bei Rost- und Öl-Beschwerden: Aussehen, Farbe, Bodensatz, Geruch, Geschmack, Geruchsschwellenwert, Eisen, korrossionschemische Metalle, Oxidierbarkeit, Kohlenwasserstoffe
  • Korrosionschemische Untersuchung: Temperatur, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Basekapazität pH8.2, Säurekapazität pH4.3, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Nitrat, Chlorid, Sulfat, Sauerstoff
  • Berechnung: pH-Wert, Gleichgewichts-pH-Wert, pH-Wert der Calciumcarbonatsättigung, Delta-pH-Wert, Sättigungsindex, Calcitlösungskapazität und Pufferungsintensität

Legionellen-Check Plus

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt Unternehmer*innen und sonstigen Inhaber*innen, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben, eine systemische Untersuchung auf Legionellen vor. Unser Legionellen-Check Plus gibt fachkundig Auskunft über das Ausmaß einer möglichen Kontamination mit Legionellen, um eine Bewertung und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Dabei erfolgen systemische Untersuchungen sowie Nachuntersuchungen. Die Bewertung erfolgt gemäß Trinkwasserverordnung.

Zum Legionellen-Check Plus

Trinkwasser-Check (Hausinstallation)

Der von den SWM angebotene Trinkwasser-Check dient in erster Linie dazu, unerwünschte Beeinträchtigungen in der Hausinstallation zu erkennen (Wasseruntersuchungen nach § 14 und 20 TrinkwV2001 – Hausinstallation).

Bei Hausinstallationsanlagen mit Wasserabgabe an die Öffentlichkeit (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Altenheime, Rathäuser, Schwimmbäder, Hotels, Gaststätten) erfolgt die Anordnung über das Gesundheitsamt.

Wir bieten folgende Untersuchungen an:

  • Schwermetalle (Blei, Kupfer, Nickel, Cadmium und Eisen)
  • Phosphat
  • Silikat
  • Gesamthärte (Calcium und Magnesium)

Weiterführende Informationen zur Probenahme finden Sie unter:"Wie entnehme ich eine Trinkwasserprobe?"

Schwimm- und Badebeckenwasser

Das Labor der SWM untersucht Schwimm- und Badebeckenwasser aus über 200 kommunalen und gewerblichen Bädereinrichtungen in Oberbayern und Teilen Niederbayerns. Für Kund*innen, die einen Dauerauftrag erteilen, erstellen wir ein Zertifikat über die ordnungsgemäß durchgeführte mikrobiologische und chemische Untersuchung, das zur Information der Badegäste zum Aushang gebracht werden kann.

Die rechtliche Grundlage für diese Untersuchung stellt die DIN 19643 dar.

Wir bieten folgende Untersuchungen an:

Mikrobiologisches Standardpaket: Koloniezahl bei 20 °C und bei 36 °C: Escherichia coli (E. coli) in 100 ml, Pseudomonas aeruginosa in 100 ml, Coliforme Keime in 100 ml (optionaler Parameter auf Anforderung)

Legionella pneumophila der Serogruppe 1-14 (Legionellen-Check Plus): Warmsprudel- und Attraktionsbecken: Legionellen in 1 ml qualitativ, Filterablauf (Filtrat): Legionellen in 100 ml qualitativ

Hygienehilfsparameter (Vor-Ort-Messungen durch Probenehmer): Wassertemperatur bei Probenahme, Klarheit des Wassers, pH-Werte (Beckenwasser und Rohrwasser), Redox-Spannung (Ablesung aus der betrieblichen Messwertanzeige), Chlor frei und gebunden, Ozon (nur bei entsprechender Verfahrenskombination)

Chemisch-physikalische Parameter: KMnO4-Verbrauch*, Säurekapazität, Nitrat*, ortho-Phosphat (Funktionsprüfung der Filtration), Aluminium, Eisen, Trübung (in Trübungseinheiten FNU), Trihalogenmethane THM, berechnet als Chloroform, Chlorid (nur bei Edelstahlbecken relevant)

* Die Messwerte für KMnO4-Verbrauch und Nitrat werden im Befundbericht in der Regel als Wert über der Konzentration des Füllwassers angegeben.

Zulassungen und Akkreditierungen des SWM Labors

  • Akkreditiert nach DIN EN ISO/EC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für Untersuchungen von Trink-, Grund-, Oberflächen- und Badewasser.
  • Zugelassen durch die AQS Bayern (Analytische Qualitätssicherung) für die Untersuchung von Grundwasser und Oberflächenwasser.
  • Zugelassen durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz nach § 15 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung als unabhängige Stelle nach der TrinkwV2001 sowie nach § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zum Arbeiten mit pathogenen Keimen (Legionellen) durch die Regierung von Oberbayern.

 

In unserer Akkreditierungsurkunde (D-PL-14315-01-00) finden Sie eine Übersicht zum Umfang unserer akkreditierten Laboruntersuchungen.

Akkreditierungsurkunde

Unsere Serviceleistungen

  • Umfassende Kundenbetreuung z. B. auch bei Fragen zu behördlichen Auflagen und Angelegenheiten
  • Beratung zu Fragen der Wasseraufbereitung und Hausinstallation
  • Probenahme: Durchführung von Probenahmen aller Art durch geschultes Personal
  • Durchführung von Schulungen zum Thema Probenahme mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
  • Sie können uns direkt beauftragen und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Gerne untersuchen wir auch Parameter, die nicht im aufgeführten Leistungsspektrum enthalten sind.

Weitere Informationen zur Trinkwasserqualität, zur Trinkwasserversorgung sowie zur Legionellen-Untersuchung finden Sie hier: 

Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München

Legionellen-Check Plus

Schützen Sie Ihre Mieter*innen vor Krankheiten, die durch Legionellen verursacht werden - lassen Sie das Trinkwasser untersuchen. Nutzen Sie dafür unsere Dienstleistung: den SWM Legionellen-Check Plus.

Die Gesetzeslage: Das gilt es zu beachten

Aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ergeben sich Pflichten für Unternehmer und sonstige Inhaber (UsI) von Trinkwassererwärmungsanlagen. Eigentümer*innen, Vermieter*innen oder Verwalter*innen von Gebäuden, in denen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorhanden sind, und sofern diese im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben, müssen ihre Trinkwasser-Installationen auf Legionellen untersuchen lassen. Erfolgt die Legionellenuntersuchung nicht fristgerecht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit hohem Bußgeld geahndet werden. Falls Menschen zu Schaden kommen, muss sogar mit Haftungsansprüchen gerechnet werden.

Das Wichtigste zur Trinkwasserverordnung

Termin für die Untersuchung

Alle Unternehmer*innen oder sonstige Inhaber*innen von Trinkwassererwärmungsanlagen müssen ihre Trinkwasser-Installation an mehreren repräsentativen Probennahmestellen (Vor- und Rücklauf der Erwärmungsanlage, sowie an den entferntesten Stellen der Steigleitungen) auf Legionellen untersuchen lassen.

Untersuchungsintervall

Erreichen die Ergebnisse der Erstuntersuchung den technischen Maßnahmenwert (100 Legionellen/100 ml) nicht, wird das Untersuchungsintervall danach auf drei Jahre festgesetzt.

Melde- und Handlungspflicht

Wird der technische Maßnahmenwert erreicht (100 Legionellen/100 ml), müssen Unternehmer*innen oder sonstige Inhaber*innen dieses unverzüglich dem Gesundheitsamt melden. Danach müssen notwendige Abhilfemaßnahmen sofort ohne weitere Aufforderung ergriffen werden. Der Gesetzgeber verlangt begleitend umfassende Nachuntersuchungen. Zusätzlich muss eine Risikoabschätzung erstellt werden.

Informationspflicht

Vermieter*innen von Mehrfamilienhäusern müssen ihren Mieter*innen aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung stellen und diese im Befundfall unverzüglich informieren.

Wer führt die Legionellenuntersuchung durch?

Trinkwasseruntersuchungen dürfen nur von akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Das SWM Labor ist mit seinen hohen technischen Standards eines der wenigen Labore in München, die diese Voraussetzungen erfüllen. Es bietet einen Legionellen-Check an und unterstützt die Kund*innen bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.

Häufige Fragen zu Legionellen

Sind Sie betroffen? Eine Checkliste.

Prüfen Sie hier, ob Sie Ihre Trinkwasser-Installation auf Legionellen untersuchen lassen müssen.

  • Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus?
  • Ist mindestens eine Wohnung vermietet?
  • Sie setzen eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ein (Speicherinhalt größer als 400 Liter) und/oder eine Steigleitung überschreitet ein Volumen von drei Litern?

Haben Sie alle Fragen mit „Ja” beantwortet, sind Sie von der Trinkwasserverordnung betroffen.

Beauftragen Sie uns direkt! Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot: Kontakt SWM Labor

Bitte prüfen Sie vorab, ob alle notwendigen Entnahmestellen und -hähne vorhanden sind – insbesondere vor und nach der Trinkwassererwärmungsanlage. Sind Sie hierbei unsicher, hilft Ihnen Ihr*e Installateur*in.

Informationen über Legionellen

Was sind Legionellen und wo kommen sie vor?

Bei Legionellen (Legionella pneumophila und species) handelt es sich um Bakterien, die nahezu in allen natürlichen und künstlichen Feuchtzonen vorkommen. Im Trinkwasser (Kaltwasser) können daher gelegentlich einige wenige Legionellen vorkommen, die aber unbedenklich sind. Bei Wassertemperaturen von 25 °C bis 45 °C vermehren sich die Erreger sprunghaft. Oberhalb von 60 °C werden sie abgetötet

Wie infiziert sich der Mensch mit Legionellen?

Ein Infektionsrisiko besteht insbesondere, wenn kleinste legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) aufgenommen werden, z. B. über die Atmung. Häufigste Infektionsquellen sind Leitungssysteme zur Warmwasserverteilung. Beim Duschen und bei der Benutzung von Einrichtungen, bei denen Wasser fein zerstäubt wird, besteht Infektionsgefahr. 

Welche Erkrankungen verursachen Legionellen?

Bei Infektionen mit Legionellen (Legionellosen) beobachtet man zwei unterschiedliche Krankheitsbilder:

Legionärskrankheit: Sie beginnt in der Regel zwei bis zehn Tage nach Aufnahme der Erreger mit grippeartigen Symptomen wie z. B. Glieder- und Kopfschmerzen und Reizhusten. Dann folgt eine Lungenentzündung mit Schmerzen im Brustraum, Schüttelfrost und hohem Fieber. Unbehandelt kann die Legionärskrankheit tödlich verlaufen.

Pontiac-Fieber: Beim sehr viel häufiger vorkommenden Pontiac-Fieber handelt es sich um eine grippeähnliche Erkrankung mit Kopf- und Gliederschmerzen, Husten und Fieber, die nach Aufnahme der Legionellen innerhalb von zwei Tagen beginnt und binnen weniger Tage auch unbehandelt wieder abklingt. Kranke sind nicht ansteckend. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht nachgewiesen.

Kontakt

Wir sind für sie da.

  • +49 89 2361-3474

(Mo bis Do von 8 bis 16.30 Uhr, Fr von 8 bis 13 Uhr)

  • Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München

Anlieferung von Untersuchungsproben

  • Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, Gebäude G, Raum 00.10 EG

(Mo bis Do von 8 bis 16 Uhr, Fr von 8 bis 12 Uhr)

Wegbeschreibung

Mit dem ÖPNV:

  • U1 / U7 Haltestelle Westfriedhof
  • Tram 21 Haltestelle Stadtwerke München
  • Tram 20 Haltestelle Borstei oder Hanauer Straße
  • Bus Linie 151, 163, 164, 165 Haltestelle Westfriedhof

Mit dem Auto oder zu Fuß:

Agnes-Pockels-Bogen
(das Haus neben Hausnummer 6)
80992 München

Das SWM Labor ist direkt mit dem alten Wasserturm verbunden.

Auszeichnungen