Informationen & FAQs

Wissenswertes rund um das Erdgas-Angebot der SWM

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Erdgas-Angebot der SWM. Erfahren Sie zum Beispiel, wie sich der Gaspreis zusammensetzt, wie viel der Bezug von M-Erdgas kostet und wo der Energieträger herkommt.

Informationen zur Preisanpassung Erdgas zum 01.10.2023

Wer erhält eine Preisanpassung? Und wie wirkt sich die Preisanpassung aus?

Die SWM senken die Erdgaspreise deutlich zum Start der Heizperiode am 01.10.2023. Die Kund*innen werden dazu schriftlich ab dem 07.08.2023 informiert. Ausgenommen sind Kund*innen mit einer gültigen Preisgarantie, die über den 01.10.2023 hinausgeht.

Der Münchner Durchschnittshaushalt (15.000 kWh/Jahr, Allgemeine Preise) zahlt ab Oktober 122,25 Euro pro Monat weniger (151,98 Euro statt 274,23 Euro). Das entspricht einer Senkung von 44,6 Prozent im Vergleich zum aktuellen Preis vor dem 01.10.2023.

Erhalte ich nach der Preisanpassung noch eine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Nein, Ihr neuer Preis ab dem 01.10.2023 liegt unterhalb des Referenzpreises für die Gaspreisbremse. Eine Entlastung aus der Gaspreisbremse erhalten Sie daher ab dem 01.10.2023 nicht mehr.

Warum wird der Erdgas-Preis erst jetzt gesenkt? Die Preise auf dem Markt sinken doch schon seit Monaten.

Die SWM kaufen Erdgas für den Energiebedarf, den sie erwarten, im Voraus ein. Dies geschieht nicht zu einem einzigen Zeitpunkt, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Teilmengen. Unsere Beschaffungskosten sind also von der Preisentwicklung an den Energiemärkten über einen längeren Zeitraum geprägt. Eine Preissenkung vor dem 01.10.2023 konnte folglich nicht stattfinden.

Welche Änderungen beinhalten die neuen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die M-Erdgas Tarife mit fixer Laufzeit?

Beim den neuen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die M-Erdgas Tarife mit einer fixen Laufzeit (M-Erdgas Fix, M-Erdgas Fix Plus, M-Ökogas Fix, M-Erdgas Garant sowie M-Erdgas business Vario) hat sich Folgendes geändert:

  • Die Beschaffungsumlage ist nicht mehr enthalten.
  • Für Kund*innen mit alten Allgemeinen Vertragsbedingungen (gültig vor dem 01.03.2022) verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit nicht mehr um 12 Monate, sondern nur noch um einen Monat.  

Ich möchte kündigen. Wie mache ich das? Welche Rechte habe ich? Kann ich der Preisanpassung widersprechen?

Wenn Sie mit der Preisänderung und/oder der Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Erdgasliefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 30.09.2023 (Eingang der Kündigung bei den SWM) schriftlich kündigen.

Muss ich meinen Zählerstand zum 01.10.2023 ablesen?

Nein, Sie brauchen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wir errechnen Ihren Verbrauch zum 30.09.2023. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem ablesen möchten, übermitteln Sie ihn am besten über unseren Online-Service Meine SWM, unsere App Meine SWM oder auf www.swm.de/zaehlerstand. 

Meine SWM

www.swm.de/zaehlerstand

Ändert sich mein Abschlag ab dem 01.10.2023 bzw. ab dem 01.01.2024?

Der Abschlagbetrag bleibt bis 31.12.2023 unverändert: Es bleibt beim um den Entlastungsbetrag reduzierten Abschlag, auch wenn der Anspruch darauf zum 01.10.2023 wegfällt. Ab 01.01.2024 ist wieder der „normale“ Abschlag fällig, also der Betrag, der nicht um den Entlastungsbetrag reduziert wurde.

Wenn Sie Ihren Abschlag trotzdem anpassen möchten, geht das ganz einfach mit unserem Online-Service Meine SWM, auf www.swm.de/abschlag oder telefonisch unter 0800 796 0101.

Meine SWM

www.swm.de/abschlag

Fakten zum Erdgaspreis

Zusammensetzung des Erdgaspreises

Ihr Erdgaspreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen:

Steuern und staatliche Abgaben
Steuern und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 14 Prozent des Erdgaspreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.

Netzentgelte
Die Netzentgelte werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 12 Prozent des Erdgaspreises. Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de.

Erdgasbeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 74 Prozent des Erdgaspreises entfallen auf den Erdgaseinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.

 

* Quelle der Prozentwerte für ein Mehrfamilienhaus in Deutschland: www.bdew.de, BDEW-Gaspreisanalyse Juli 2023.

Durchblick bei den Umlagen, Abgaben und Steuern für Erdgas

Wir stehen für Klarheit und Transparenz beim Erdgaspreis. Daher haben wir für Sie alle staatlichen Umlagen und Steuern hier erklärt:

Speicherumlage
Mit der Speicherumlage werden auf der Grundlage von § 35e EnWG die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen, die diesem im Zusammenhang mit seinen Aufgaben zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, umgelegt. Die Höhe der Speicherumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen (THE Trading Hub Europe) veröffentlicht.

Bilanzierungsumlage
Diese wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet erhoben. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen (THE Trading Hub Europe) veröffentlicht.

Energiesteuer
Die Energiesteuer (auch „Erdgassteuer“) wird auf die Nutzung von Erdgas erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.

Konzessionsabgabe
Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Größe der Gemeinde.

CO2-Preis
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets beschlossen. 2021 begann die CO2-Bepreisung mit 25 Euro je Tonne CO2, wobei dieser Preis jährlich erhöht wird.

In besten Händen: Auszeichnungen für die SWM

Ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, faire Vertragsbedingungen und ausgezeichneten Service: Das bieten wir unseren Kund*innen. Dass sie bei uns in den besten Händen sind, bestätigen regelmäßig unabhängige Untersuchungen.

Zu unseren Auszeichnungen

Informationen zur Grundversorgung

Rechnerisches Einsparpotential von Gebäuden bei Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius

Wie Sie mit nur 1 Grad Raumtemperatursenkung Kosten und Energie sparen können, sehen Sie in unseren Beileger. Damit kommt die SWM der Informationspflicht gemäß § 9 EnSikuMaV nach.

Versorgungsgebiet Landeshauptstadt München

Versorgungsgebiet Region München

Versorgungsgebiet Stadt Olching

Versorgung der Region mit M-Erdgas

Folgende Gemeinden in der Region werden von den SWM versorgt:

Aschheim-Dornach, Baierbrunn, Baldham, Brunnthal, Eching, Eichenau, Feldkirchen (mit Ortsteil Weißenfeld), Garching, Gauting, Gräfelfing, Grasbrunn, Gröbenzell, Grünwald (mit Ortsteil Oberdill), Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Karlsfeld, Kirchheim, Krailling (mit Ortsteil Pentenried), Neubaldham, Neubiberg, Neuried, Oberhaching (mit Ortsteil Jettenhausen), Oberpframmern, Oberschleißheim, Ottobrunn (mit Ortsteil Riemerling), Parsdorf (mit Ortsteil Hergolding), Planegg, Pliening, Poing, Puchheim, Pullach i. Isartal (mit Ortsteil Großhesselohe), Putzbrunn, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten (mit Ortsteilen Purfing und Neufarn a. d. B12), Zorneding

Marktgebiet

Das Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG liegt im Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE).

Informationen zur M-Erdgas Rechnung

Erläuterung der Rechnung

Weitere Informationen zu Ihrer Erdgasrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung.

Brennwert

Erdgas als Naturprodukt unterliegt geringen Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert). Der Brennwert ist abhängig von der gelieferten Gasqualität und variiert daher je nach Zeitraum bzw. Zeitpunkt.

Die Abrechnungsbrennwerte werden monatlich von der SWM Infrastruktur GmbH hier veröffentlicht: Abrechnungsbrennwerte

FAQs zur unseren Erdgastarifen

Wie kann ich meinen Erdgastarif wechseln?

Klicken Sie einfach auf den folgenden Link. Legen Sie sich am besten Ihre letzte Jahresrechnung bereit: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie für den Wechsel benötigen.

Jetzt M-Erdgas Tarif berechnen

Kann ich die Tarife auch telefonisch oder schriftlich bestellen?

Sie können unsere Tarife auch telefonisch oder schriftlich abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Kundenservice:

Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

E-Mail: privatkunden@swm.de

Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München

Ihre Jahresrechnung und weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.

Muss ich bei meinem Wechsel den Zähler ablesen?

Nein. Der Zählerstand wird automatisch errechnet. Sie können jedoch jederzeit über unseren Online-Service Meine SWM den Zählerstand zum Tag des Tarifwechsels eingeben.

Zu Meine SWM

Ändern sich meine Abschlagszahlungen bei einem Tarifwechsel?

Ihre Abschlagszahlungen bleiben bei einem Tarifwechsel gleich. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlungen ändern wollen, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung.

Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

E-Mail: privatkunden@swm.de

Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München

Oder passen Sie Ihre Abschläge über unser Online-Serviceportal Meine SWM ganz einfach und schnell selbst an.

Zu Meine SWM

Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich mit M-Erdgas versorgt werde?

Innerhalb des Netzgebiets der SWM können wir Sie ab dem nächsten Tag nach Vertragsschluss mit M-Erdgas versorgen.

Außerhalb des Netzgebiets informieren wir Sie über den Lieferbeginn rund 3 Wochen nach Auftragseingang, sodass Sie M-Erdgas meist zu Beginn des übernächsten Monats beziehen können.

Wenn Sie bei Ihrem Vorlieferanten noch vertraglich gebunden sind, kann der Wechsel auch länger dauern.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei M-Erdgas?

Der Vertrag für M-Erdgas Flex und M-Ökogas Flex wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt 1 Monat. Der Vertrag kann monatlich mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Der Vertrag für M-Erdgas Fix und M-Ökogas Fix hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Für den Beginn der Erstlaufzeit von 12 Monaten ist das Datum des Lieferbeginns maßgeblich. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie oder die SWM nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Der Lieferbeginn erfolgt spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Vertrags.

Gibt es eine Preisgarantie?

Einige Erdgastarife bieten wir mit Preisgarantie an. Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).

Die Anmeldung im Internet wurde unterbrochen. Was soll ich tun?

Geben Sie Ihre Daten einfach noch einmal ein. Ihre Änderung wird in jedem Fall nur einmal im System erfasst. Sollte es mehrfach nicht funktionieren, rufen Sie bitte bei unserem Kundenservice an: Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

Woher kommt M-Erdgas?

 

Die Erdgasreserven erweitern sich ständig durch neue Funde und Fördertechniken und reichen weit ins 21. Jahrhundert hinein. Die Stadtwerke München sind Teil des europäischen Verbundnetzes, das Erdgas von den verschiedenen Förderstellen bis zu Ihnen nach Hause transportiert.

Was muss ich zum sicheren Umgang mit Erdgas beachten?

Drei „goldene Regeln" für den sicheren Umgang mit Erdgas

  • Prüfen Sie einmal im Jahr Ihre Erdgasgeräte und -leitungen bei einer Erdgas-Hausschau.
  • Lassen Sie Ihre Gasgeräte von Zeit zu Zeit von einem Fachmann überprüfen, am besten schließen Sie einen Wartungsvertrag ab.
  • Wenden Sie sich bei Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen an den Fachmann. 
  • Bei Gasgeruch sollten Sie die SWM Störungswache unter Tel: 0800 796 888 000 (kostenfrei innerhalb Deutschland) verständigen.

 

Sie haben weitere Fragen zu Erdgas oder benötigen Hilfe?
Rufen Sie unsere Erdgas-Spezialist*innen an.

Telefon: 089 2361 2030

Was ist eine Erdgas-Hausschau?

Ziel einer Erdgas-Hausschau ist, dass Sie im Umgang mit Ihren Erdgasgeräten ein Höchstmaß an Sicherheit erreichen und auch kleine Fehler in Ihrer Anlage frühzeitig erkennen.  In unserer Broschüre zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Erdgasgeräte und -anlagen prüfen können.

Informationen Erdgas-Hausschau

Hilfe & Kontakt

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