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Allgemeine Bedingungen

  

  Allgemeine Bedingungen für Eintrittskarten und Geldwertkarten

Die gelösten Einzel- und Monatskarten berechtigen nur zur Benützung der Badeeinrichtung, für die sie ausgegeben wurden.

Der Aufenthalt im Bad beginnt mit der Entwertung der Eintrittskarte bei der Eingangskontrolle und endet bei Verlassen des Bades am Drehkreuz. Einzelkarten verlieren beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit.

Einzelkarten gelten nur am Lösungstag. Monatskarten gelten lt. Aufdruck bzw. Codierung. Kurskarten gelten für die Dauer des gelösten Kurses. Die M//Card ist unbegrenzt gültig und jederzeit an den Bäderkassen mit den vorgegebenen Beträgen aufladbar.

Die gelöste Eintrittskarte gilt für die jeweilige im Bad festgelegte Regelbadezeit. Bei Überschreitung der festgelegten Regelbadezeit ist der entsprechende Nachzahlungsbetrag zu entrichten

Sofern vergünstigte Eintrittskarten nur in Verbindung mit einem Berechtigungsausweis gültig sind, ist dieser ebenfalls vorzuzeigen. Kommt der Badegast der Aufforderung nicht nach, kann er von der Benutzung der Bäder ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Badeentgeltes bleibt davon unberührt.
 
 
  

  Kartenverlust oder Beschädigung

Bei Verlust von Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

Bei Verlust oder Beschädigung der M//Card wenden Sie sich bitte an das M//Card Servicetelefon: 01805 796 555 *) oder an die Kassen der M-Bäder.

Eintrittskarten sind von Umtausch und Rückerstattung ausgeschlossen.

*) 14 Cent/Minute aus dem Festnetz der M-net Telekommunikations GmbH und dem anderen deutschen Festnetz. Preise aus Mobilfunknetzen ggf. abweichend. Ab dem 1. März 2010 max. 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen.

  

  Unerlaubter Zutritt

Die Eintrittskarten sind während der Benutzung der Bäder aufzubewahren, soweit sie nicht unmittelbar beim Betreten des Bades vom Kassensystem abgeschluckt werden und auf Verlangen dem Bäderpersonal vorzulegen.

Bei unerlaubtem Zutritt zu den Badeanlagen oder bei missbräuchlicher Benutzung der Eintrittskarte erheben die SWM ein erhöhtes Badeentgelt. Ein unerlaubter Zutritt liegt stets dann vor, wenn der Badegast
  • ohne gültige Eintrittskarte die Bäder benützt
  • die Eintrittskarte nicht entwertet hat
  • einen vergünstigten Eintritt in Anspruch nimmt, zu dem er nicht berechtigt ist. 

In allen Fällen behalten sich die SWM eine strafrechtliche Verfolgung vor.
  

  Nutzung

Die M//Card mit Zusatzfunktion Bäder-Card und die Bäder-Card ermöglichen den Eintritt in alle M-Bäder, und in das Prinzregentenstadion. Mit beiden Karten können Sie auch an der Badkasse und am Verkaufsautomaten Eintrittskarten erwerben.

Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen oder umgetauscht. Entgelte nicht zurückgezahlt.

Bei Eintritt über das Drehkreuz wird der zur Nutzungszeit gültige Tarif abgebucht.

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